Montag, 23. März 2009

Pressebericht: Telekom will Kinderporno-Seiten nicht sperren ...


Mehrere deutsche Internet-Provider, allen voran die Deutsche Telekom, sperren sich gegen den Plan der Bundesregierung, kinderpornografische Seiten zu blockieren. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Ausgabe vom 23. März 2009) unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesinnenministeriums.

Kölner Stadt-Anzeiger: Telekom will kinderpornografische Seiten nicht sperren Die Bundesregierung streitet mit Internet-Providern über die Sperre von Kinderprono-Seiten.

Die Bundesregierung streitet mit Internet-Providern über die Sperre von Kinderprono-Seiten.

Seit Mitte Januar habe eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerien fünfmal getagt, heißt es darin. Es bestehe „nicht durchgängig die Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf vertraglicher Basis“. Daraufhin seien Bundesregierung und Bundeskriminalamt zu Einzelgesprächen übergegangen, die mit Vodafone und KDG positiv verlaufen seien.

Hingegen gestalteten sich die Gespräche mit der Deutschen Telekom „erheblich schwieriger“. Diese „fordert zunächst weitreichende Zugeständnisse der Bundesregierung“. Unter anderem verlangt die Telekom die Zusage für eine  Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll.  Der Vermerk spricht weiter von „inhaltlich zähen Vertragsverhandlungen“ Insbesondere habe sich die Telekom bisher „nicht dazu durchringen können, für den Fall, dass eine kinderpornografische Internetseite angewählt wird, dem Nutzer statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen.“ Die Telekom mache hier ebenfalls rechtliche Bedenken geltend.

Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde schließlich „erheblich erschwert“ durch verfassungsrechtliche Bedenken: Bundesjustizministerin Zypries (SPD) schrieb, die angestrebten Einzelverträge verstießen gegen das in Artikel 10 Grundgesetz festgehaltene Fernmeldegeheimnis. Auch die Artikel 5 und 12 Grundgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) könnten verletzt sein. (rs)

Quelle:

http://www.computerbild.de

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