Nach dem Bekanntwerden überhöhter Abonnentenzahlen der Pay-TV-Plattform Premiere gibt es ein juristisches Nachspiel. Vor dem Landgericht Frankfurt sei eine erste Klage von zwei Anlegern wegen fehlerhafter Angaben zu den Abozahlen in den Börsenprospekten 2005 und 2007 eingereicht worden, teilte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte am Dienstagabend in München mit. |
| Nach dem Bekanntwerden der überhöhten Abonnentenzahlen nahm die Börsenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Vorgänge unter die Lupe. "Wir werden eine routinemäßige Analyse einleiten, um zu prüfen, ob Anhaltspunkte für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Bestimmungen vorliegen", sagte eine BaFin-Sprecherin. Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin, dass die Behörde eine förmliche Untersuchung wegen Insiderhandels und Marktmanipulation gegen die Premiere AG mittlerweile eingeleitet hat. Anlass für die formelle Untersuchung sei die Ad-Hoc- Mitteilung von Premiere vom 2. Oktober vergangenen Jahres. Darin hatte der Bezahlsender seine eigenen Angaben zu den Kundenzahlen um rund ein Fünftel gesenkt. Die Nachrichten lösten damals einen Kurssturz der Premiere-Aktie um zeitweise gut die Hälfte aus. Zur Dauer der Untersuchung wollte sich die Sprecherin nicht festlegen: "Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen." |
| Der frühere Vorstandschef Georg Kofler bestritt im Oktober letzten Jahres, dass unter seiner Führung falsche Zahlen veröffentlicht wurden. "Jeder Euro, den wir ausgewiesen haben, ist auch erwirtschaftet worden", sagte Kofler einem Nachrichtenmagazin damals. Im Umgang mit Abonnentenzahlen gebe es zwei Strategien: Entweder viele Kunden mit einem geringen durchschnittlichen Pro-Kopf-Umsatz zu gewinnen oder wenige Kunden mit einem hohen Pro-Kopf-Umsatz auszuweisen. Er habe sich für die erste Variante entschieden, sagte Kofler. Die zweite Möglichkeit sei offenbar die Philosophie des neuen Managements um Mark Williams. Beide Wege ergäben in der Bilanz den gleichen Umsatz. (dpa/eB) |
Mittwoch, 15. April 2009
Premiere AG: Anleger klagen - die Börsenaufsicht ermittelt bereits ...
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