Freitag, 29. Mai 2009

Schlag gegen opendownload.de. Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker ...

Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de.

Screenshot der Webseite opendownload.de

Tolle Downloads? Von wegen – opendownload.de zockt arglose Nutzer gnadenlos ab!

Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Auf opendownload.de bietet die Firma freie Software wie „OpenOffice.org“ und „Mozilla Firefox“ zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann kostenlos heruntergeladen werden. Wer sich aber bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt eine Rechnung in Höhe von 96 Euro präsentiert.

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

 

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