Dienstag, 23. Juni 2009

Beschlossene Sache: Urheberrechts-Abgabe für USB-Sticks!

Beim Kauf von USB-Stiften und Speicherkarten wird jetzt eine Kopierabgabe von zehn Cent pro Stück verlangt. Dabei ist es unerheblich, ob die Stifte und Karten zwei, vier, sechs, acht oder mehr Gigabyte Speicherkapazität bieten.

USB-Stick

Auf USB-Sticks entfallen ab sofort Kopiergebühren.

Der Informationskreis AufnahmeMedien, der Hersteller und Importeure wie Philips, Panasonic, Sony, Hama und Medion vertritt, hat sich jetzt mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) geeinigt. Die Verwertungsgesellschaft fordert das Geld für die Urheber kopiergeschützter Werke. Denn seit der Reform des Urheberrechts im Jahr 2008 sind auch sogenannte Speichermedien vergütungspflichtig, weil sie zum Kopieren etwa von Musik genutzt werden können.

Mit dem Beschluss sei es zum ersten Mal gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise umzusetzen, so der Vorsitzende des Informationskreises AufnahmeMedien. Über Abgaben etwa für HDDs und Computer streiten Hersteller und Verwertungsgesellschaften dagegen weiter.

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