Donnerstag, 16. Juli 2009

Entscheid des Budnesverfassungsgerichts: E-Mails dürfen beschlagnahmt werden ...!

E-Mails von Verdächtigen dürfen auch auf dem Mailserver eines Internet-Providers beschlagnahmt werden.

Symbol für E-Mail

E-Mails dürfen laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beschlagnahmt werden.

Zwar greife diese Maßnahme in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis ein, heißt es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dies sei jedoch nicht zu beanstanden, wenn es den sachlichen Erfordernissen entspreche und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da der Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten verletzt worden sei. In einem Ermittlungsverfahren gegen Dritte wegen Betrugs und Untreue wurde die Wohnung des Beschwerdeführers nach Unterlagen und Datenträgern, insbesondere Textdateien und E-Mails, durchsucht. Da die E-Mails nicht standardmäßig auf den lokalen Rechner des Beschwerdeführers übertragen wurden, konnten diese erst durch Herstellen einer Internetverbindung in einem zugangsgesicherten Bereich auf dem Mailserver des Internet-Providers beschlagnahmt werden. (epd)

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