Montag, 20. Juli 2009

Manipulierte Auktionen ... Gericht: Ebay darf Händlerkonten sperren ... !

Das Internetauktionshaus Ebay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG).

Im konkreten Fall war vom Mitgliedskonto eines Computershops mehrfach bei Auktionen für Waren geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. Wenn sich kein dritter Käufer fand und der Anbieter auf seinem höchsten Gebot sitzen blieb, sei der Verkauf rückabgewickelt worden, um die bei Transaktionen anfallenden Gebühren zu sparen.

Ebay hatte laut Gericht daraufhin alle Mitgliedskonten sofort gesperrt und das Vertragsverhältnis fristlos – hilfsweise fristgerecht – gekündigt. Der Antrag des Computershops auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Freischaltung seiner Konten blieb vor dem Landgericht Potsdam ohne Erfolg. Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der OLG-Kartellsenat nach mündlicher Verhandlung zurück.

Die versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zulasten von Mitbietern sei ein schwerer Vertragsverstoß des Computershops, der die fristlose Kündigung und die sofortige Sperrung aller Konten rechtfertige. Das Urteil vom 17. Juni ist nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung rechtskräftig. (dpa)

» Die übelsten Tricks der Ebay-Betrüger

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