Der Europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat der EU-Kommission am 9. Juli 2009 die „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums“ überreicht.

Mit der Hamburger Erklärung fordern Verleger mehr Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter.
In der Erklärung hatten die Verlage Springer, Bauer Media Group, die Ganske Verlagsgruppe, Gruner + Jahr, der Spiegel Verlag und der Zeitverlag Gerd Bucerius im Juni ihre Forderungen zum Schutz des geistigen Eigentums formuliert. Darin heißt es unter anderem: „Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall.“ Zahlreiche Anbieter verwendeten die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Dies bedrohe auf Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem Journalismus.
Der Erklärung schlossen sich bereits 166 europäische und 148 deutsche Verlage an. Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Erklärung und fordert, die Leistungsschutzrechte für im Internet veröffentliche Artikel gesetzlich zu gewährleisten. Diese würden von Dritten kommerziell genutzt, ohne dass diese dafür ein Entgelt an die Verlage entrichten. (ddp)
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