Montag, 31. August 2009

Opfer erstreitet Schadensersatz für Rechtskosten ... Urteil gegen Abzock-Anwälte ...

Frei nach dem Motto: „Angriff ist die beste Verteidigung“, wurden erstmals die Inkasso-Anwälte der Abzock-Mafia auf Schadensersatz verklagt und wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig verurteilt.

Spektakuläres Urteil gegen Abzock-Anwälte Das Amtsgericht Karlsruhe entschied klar im Interesse der Verbraucher.

Das Amtsgericht Karlsruhe entschied klar im Interesse der Verbraucher.

Die Masche der Abzocker


Rückblick: Frau E. stöbert im Internet. Ein Angebot interessiert sie: „Alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht“. Die Seite wirkt seriös, es entsteht nicht der Eindruck, dass hier Abzocker am Werk sind. Also folgt Frau E. arglos der Anweisung: „Bitte fülle für deine Anmeldung* alle Felder vollständig aus.“ Das unscheinbare Sternchen verweist aber auf einen weit unten auf der Seite versteckten Hinweis: „Der einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 59,95 Euro (...)“ Frau E. ist auf eine typische Abzock-Masche reingefallen.

Wenig später liegt die Zahlungsaufforderung bei ihr im Briefkasten. Eigentlich könnte Frau E. gelassen bleiben, denn verschiedene Gerichte haben entschieden, dass kein Zahlungsanspruch besteht. Begründet wurden die Urteile damit, dass für das Zustandekommen eines Vertrages zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich sind, die auch die Kenntnis über den Preis umfassen. Bei versteckten Preisangaben kann davon nicht ausgegangen werden. Folgerichtig empfiehlt sich bei gewöhnlichen Mahnschreiben: Legen Sie Widerspruch ein und zahlen Sie auf keinen Fall!

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Skrupellose Anwälte helfen Abzockern


Aufgrund angeblicher Vertragsabschlüsse verschicken Abzocker über ihre Anwälte Mahnbescheide gegen Nutzer. Der Haken: Bei einem Mahnbescheid muss die Widerrufsfrist beachtet werden. Andernfalls kann ein von den Abzock-Anwälten beantragter Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden. Das wissen nur wenige Verbraucher. Ein einträgliches Geschäft für Abzocker und deren „juristische Verbündete“.


Eindeutiges Urteil zugunsten der Verbraucher


Frau E. wollte sich nicht mit der Aufhebung des Zahlungsbescheides zufriedengeben. Zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Martin & Küster klagte sie auf Schadensersatz für die entstandenen Anwaltskosten und bekam vor dem Amtsgericht Karlsruhe recht (Az. 9 C 93/09). Die Begründung hätte kaum deutlicher ausfallen können: „(...) die Seite ist ersichtlich darauf ausgelegt, Internetbenutzer zu täuschen (...) Ihr (der beklagten Inkasso-Anwältin Katja Günther, Anm. d. Red) war die Gestaltung der Internetseite bekannt. (...) Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug.“


Im Namen des Volkes


Die Beklagte wurde verurteilt, Frau E. Schadensersatz in Höhe der ihr entstandenen Anwaltskosten zu zahlen; auch die Kosten des Verfahrens muss sie tragen. Ein eindeutiges Signal gegen die Abzock-Mafia. Das Urteil ist rechtskräftig. Nicht nur Rechtsanwalt Benedikt Klas von der Kanzlei Martin & Küster hofft, dass andere Gerichte sich daran orientieren.

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