Freitag, 23. Oktober 2009

Keine GEZ-Gebühr für internetfähigen PC als Zweitgerät ...

Für einen gewerblich genutzten internetfähigen Computer als Zweitgerät müssen keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt nach Mitteilung vom Donnerstag entschieden.

Der Kläger, ein selbstständiger Informatiker, hat in seinem häuslichen Arbeitszimmer einen Rechner, über den er Rundfunkprogramme aus dem Internet empfangen könnte. Nach seinen Angaben nutzt er den PC aber ausschließlich beruflich (Az: 11 K 1310/08.F(V)).

Für privat genutztes Radio und Fernsehen im selben Haus zahlt der Kläger Gebühren. Trotzdem stellte der Hessische Rundfunk dem Kläger einen Gebührenbescheid wegen des PCs zu und argumentierte, dabei handele es sich um ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.

Das Gericht gab dem Kläger mit dem Argument Recht, der gewerblich genutzte Rechner falle unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Außerdem habe der Kläger den PC nicht, um damit Radio oder Fernsehen zu empfangen. Da diese modernen Geräte zahlreiche Funktionen ermöglichten, könne nicht aus dem Besitz dieser Geräte darauf geschlossen werden, dass sie zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden.

Gegen das Urteil hat das Gericht allerdings Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugelassen. (dpa)

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