Mittwoch, 14. April 2010

Keine Rundfunkgebühren für Arbeitszimmer-PC ...

Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Das gilt aber nur wenn der Eigentümer schon für andere private Geräte bezahlt

Für einen PC mit Internetanschluss im häuslichen Arbeitszimmer müssen keine extra Rundfunkgebühren bezahlt werden. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel.

Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, wollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Gebühren kassieren. Dabei zeigen sich die Rundfunkanstalten nach eigener Meinung noch kulant, da sie für Computer als "neuartige Rundfunkgeräte" nur die Gebühren für den Radioempfang berechnen.

Im vorliegenden Fall verlangte der Hessische Rundfunk 16,56 Euro pro Quartal von einem selbständigen Informatiker. Dieser hatte im Keller seines Einfamilienhauses ein Arbeitszimmer mit Computer. Der VGH entschied nun, dass der PC gebührenfrei ist.

Voraussetzung dafür sei laut Rundfunkstaatsvertrag, dass bereits für ein anderes Gerät auf dem gleichen Grundstück Gebühren gezahlt werde. Nur für Radios und TV-Geräte werde bei gewerblicher Nutzung auch weiterhin eine gesonderte Gebühr fällig. Ob ein PC überhaupt ein "neuartiges Rundfunkgerät" ist, ließen die Kasseler Richter ausdrücklich offen.

Quelle:

http://www.digitalfernsehen.de/news/news_899322.html

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