Freitag, 27. Februar 2009

"Grundverschlüsselung bedeutet keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung" ...


Leipzig - Nachdem sich Anfang der Woche bereits Lothar Bisky zum Thema Grundverschlüsselung von DVB-T-Programmen zum Teil kritisch geäußert hat, legt nun der Direktor der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs, nach und erklärt, dass eine Grundverschlüsselung keine Aufgabe der Free-TV-Verbreitung bedeutet.

"Die Tatsache, dass RTL im Raum Stuttgart in seinem DVB-T-Multiplex zukünftig zwei Pay-TV-Programme anbietet, die Bestandteil des digitalen Pay-TV-Angebots von Premiere im Kabel sind, führt zu keinem Paradigmenwechsel", erklärt Fuchs. Seiner Meinung nach liege es in der Natur der Sache, "dass Pay-TV-Programme nur verschlüsselt erfolgreich funktionieren können." Allerdings stelle eine Verbreitung von Pay-TV-Programmen über DVB-T keinen Einstieg in eine generelle Grundverschlüsselung dar.

 

Ein ähnliches Modell wie jetzt in Stuttgart gebe es Fuchs zufolge bereits seit geraumer Zeit in Frankreich. Dort werde über DVB-T ein breites Pay-TV-Angebot präsentiert. Ein ähnliches Szenario kann er sich für Hamburg und Schleswig Holstein momentan allerdings nicht vorstellen: "In Hamburg und Schleswig-Holstein stellt sich die Frage der Verschlüsselung von DVB-T zur Zeit nicht, da die bestehenden DVB-T-Zulassungen und Zuweisungen dies nicht vorsehen."

Noch vor zwei Jahren scheiterte der Satellitenbetreiber SES Astra mit der Plattform Entavio beim Versuch, eine Grundverschlüsselung zu etablieren. Dazu erklärt Fuchs: "Ein Kernproblem des Entavio-Projekts bestand darin, dass free-to-air verfügbare Programme grundverschlüsselt werden sollten und vorgesehen war, den Zuschauern ein technisches Bereitstellungsentgelt für die Angebote abzuverlangen. Die Entscheidung, zwei 'eingeführte' Pay-TV-Programme über DVB-T zu verbreiten und von Eutelsat vermarkten zu lassen, ist aus meiner Sicht nicht mit dem damaligen Entavio-Projekt vergleichbar."

Quelle:

http://www.digitalfernsehen.de

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