Sonntag, 19. Juli 2009

Urteil: BGH verbietet versteckte Versandkosten beim Internethandel ...

Online-Händler sind verpflichtet, die Versandkosten der von ihnen angebotenen Waren unmittelbar und vollständig kenntlich zu machen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Die Richter stellten dabei klar, dass dies insbesondere auch für Einträge in Preissuchmaschinen gilt.

BGH verbietet versteckte Versandkosten beim Internethandel BGH: Online-Händler sind verpflichtet, die Versandkosten angebotener Waren unmittelbar und vollständig kenntlich zu machen.

BGH: Online-Händler sind verpflichtet, die Versandkosten angebotener Waren unmittelbar und vollständig kenntlich zu machen.

Wer gern im Internet einkauft, hat diese Situation sicherlich schon des Öfteren erlebt: Ein Händler glänzt bei einer Preissuchmaschine mit einem günstigen Angebot und einer Spitzenplatzierung. Im Laufe des Bestellvorgangs erhöht sich jedoch der geforderte Kaufpreis für den Artikel auf einmal merklich – denn erst jetzt werden die Versandkosten sichtbar mit eingerechnet. Dieser bewussten Täuschung hat der Bundesgerichtshof nun Einhalt geboten: Die Karlsruher Richter untersagten Internet-Händlern alle versandverschleiernden Methoden sowohl für die Angebote in den eigenen Shops als auch für die Einträge bei Preissuchmaschinen.

Es reiche nicht aus, die Lieferkosten hinter einem oder gar mehreren Links zur Händlerhomepage zu verstecken, heißt es in der Begründung. Vielmehr sei es für die Kunden fundamental wichtig, dass die Preis-Rankings auch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprächen. Das sei nur durch die direkte Anzeige der Versandkosten möglich. Folglich sind ab sofort die Betreiber aller entsprechenden Seiten verpflichtet, die Kosten für den Versand einer Ware vollständig, gut sichtbar und ohne Umwege anzuzeigen. Hintergrund des Urteils ist eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Elektronikhändlern Media Online und Pro Markt. Letzterer beschuldigte Media Online der Irreführung von Kunden, da dessen Angebote auf der Google-Preissuchmaschine Froogle ohne Versandkosten angezeigt wurden.

Posted via web from Superglide's Personal Blog ...

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