Die rheinland-pfälzische Landesregierung will in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob die Aufnahmen von Straßenzügen für den Internet-Dienst „Google Street View“ zulässig sind.
Die vollständige Erfassung ihres Wohnumfeldes empfinden viele Menschen als Beeinträchtigung der Privatsphäre, begründete Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) die Entscheidung. Zwei Wissenschaftler der Universität Karlsruhe sollen das Gutachten erstellen.
Bereits vor der Sommerpause waren die Pläne von Google Street View Thema einer Landtagsdebatte. Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) hatte dabei noch erklärt, es gebe keine rechtliche Handhabe gegen die Aufnahmen. Google hat mit Spezialkameras bereits Aufnahmen in Mainz, Koblenz, Trier, Kaiserslautern und Worms angefertigt, die künftig im Web abrufbar sein sollen. Der Konzern hatte dabei zugesichert, die Gesichter gefilmter Personen sowie Autokennzeichen unkenntlich zu machen. Außerdem sollten Anwohner vorab über geplante Aufnahmen informiert werden. (epd)
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